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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06, VGH W 19/06, VGH W 23/06   

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https://dejure.org/2006,21691
VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06, VGH W 19/06, VGH W 23/06 (https://dejure.org/2006,21691)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.09.2006 - VGH W 13/06, VGH W 19/06, VGH W 23/06 (https://dejure.org/2006,21691)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. September 2006 - VGH W 13/06, VGH W 19/06, VGH W 23/06 (https://dejure.org/2006,21691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren über eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Wahlprüfungsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz; Demokratieverständnis der rheinland-pfälzischen Verfassung (LV, RP) und das entsprechende Leitbild des Wahlbürgers; Zulässigkeit einer ...

  • Judicialis

    LandesG ü. d. Verfassungsgerichtshof § 2 Nr. 3; ; LWPG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; LWPG § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; LWPG § 13 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eine bestimmte Falzung der Stimmzettel stellt keine Wahlbeeinflussung dar - Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bestätigt Landtagswahl vom 26.03.2006

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 1
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06
    Gegen das Verbot amtlicher Wahlbeeinflussung wäre - unter den hier gegebenen Umständen - verstoßen worden, wenn die Wahlorgane durch die vorgegebene Wickelfalzung der Stimmzettel unter Verletzung der ihnen obliegenden Neutralitätspflicht auf die Willensbildung der Wählerinnen und Wähler in mehr als nur unerheblichem Maße parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten von Wahlbewerbern eingewirkt hätten (vgl. BVerfGE 44, 125 [138 ff.]; 103, 111 [125 ff.]).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06
    Gegen das Verbot amtlicher Wahlbeeinflussung wäre - unter den hier gegebenen Umständen - verstoßen worden, wenn die Wahlorgane durch die vorgegebene Wickelfalzung der Stimmzettel unter Verletzung der ihnen obliegenden Neutralitätspflicht auf die Willensbildung der Wählerinnen und Wähler in mehr als nur unerheblichem Maße parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten von Wahlbewerbern eingewirkt hätten (vgl. BVerfGE 44, 125 [138 ff.]; 103, 111 [125 ff.]).
  • Drs-Bund, 06.06.2003 - BT-Drs 15/1150
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06
    Von dem mündigen und aufgeschlossenen Durchschnittswähler - einschließlich des Briefwählers - ist zu erwarten, dass er wenigstens eine dieser Informationsmöglichkeiten nutzt (vgl. im Ergebnis wie hier zur Bundestagswahl: Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, Beschlüsse vom 5. Juni 2003 - WP 15, 37 und 220/02 - BT-Drucks. 15/1150, Anlage 18 ff.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Dementsprechend hat der Verfassungsgerichtshof die sogenannte Wickelfalzung von Stimmzetteln für zulässig erachtet, wenn und soweit diese ausschließlich der Praktikabilität und guten Handhabung dient und nicht auf eine Wahlbeeinflussung gerichtet ist (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 -, AS 33, 311 [312 f.]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.06.2014 - VGH N 14/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Dementsprechend hat der Verfassungsgerichtshof die sogenannte Wickelfalzung von Stimmzetteln für zulässig erachtet, wenn und soweit diese ausschließlich der Praktikabilität und guten Handhabung dient und nicht auf eine Wahlbeeinflussung gerichtet ist (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 -, AS 33, 311 [312 f.]).
  • EGMR, 04.03.2015 - 43620/10

    DRAGHICI CONTRE LE PORTUGAL

    19/06/2014.

    19/06/2014.

  • VerfG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - LVerfG 6/12

    Wahlanfechtung wegen Gestaltung des Stimmzettels

    a) Das an den Staat gerichtete Verbot, auf den Wählerwillen Einfluss zu nehmen, ergibt sich aus den in Art. 3 Abs. 1 LV verankerten Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit der Wahl (vgl. Caspar, in: ders./Ewer/Nolte/Waack, Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Kommentar, Kiel 2006, Art. 3 Rn. 12, 18, 35 ff., 64 ff.; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 u.a., Juris Rn. 20 zum inhaltsgleichen Art. 76 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung).
  • OVG Saarland, 08.07.2008 - 2 D 245/08

    Bleiberecht aus humanitären Gründen

    (vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2006 - 2 F 19/06 -) Rechtsmittel wurden insoweit nicht eingelegt.
  • EGMR, 19.06.2006 - 23130/04

    Menschenrechtskonvention : Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Missbrauchs des

    19/06/06 ENTSCHEIDUNG über die ZULÄSSIGKEIT der Beschwerde Nr. 23130/04 K.-W. H. gegen Deutschland ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT der Individualbeschwerde Nr. 23130/04 K. -W. H. gegen Deutschland.
  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 14.805

    Reihenfolge persönlicher Angaben auf dem Stimmzettel für eine Bürgermeisterwahl

    Ein ausdrückliches Verbot, von dieser Reihenfolge der zulässigen Bewerberangaben abzuweichen - wie dies § 31 Abs. 1 Satz 2 GLKrWO für die Reihenfolge der Wahlvorschläge vorsieht - ist weder im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz noch in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung enthalten (vgl. VerfGH RhPf, U.v. 18.9.2006 - VGH W 13/06, 19/06, 23/06 - NVwZ-RR 2007, 1 zur sog. Wickelfalzung von Stimmzetteln).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - VerfGH 16/12

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2012

    Dass der Stimmzettel hierzu vollständig entfaltet werden muss, drängt sich unmittelbar auf (siehe für Rheinland-Pfalz VerfGH Rh.-Pf., Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 -, NVwZ-RR 2007, 1 f.).
  • VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21

    Stimmzettel für die Landtagswahl müssen nicht neugestaltet werden

    Das an den Staat gerichtete Verbot, auf den Wählerwillen Einfluss zu nehmen, ergibt sich aus den in Art. 76 Abs. 1 LV verankerten Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit der Wahl (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 u.a. -, AS 33, 311 [312]).
  • VG Koblenz, 28.12.2020 - 5 L 1163/20

    Eilantrag gegen die Gestaltung der Stimmzettel für die Landtagswahl 2021

    Das an den Staat gerichtete Verbot, auf den Wählerwillen Einfluss zu nehmen, ergibt sich aus den in Art. 76 Abs. 1 LV verankerten Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit der Wahl (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 u.a. -, AS 33, 311 [312]).
  • EGMR, 25.09.2014 - 3490/03

    TANASOAICA CONTRE LA ROUMANIE

  • EGMR, 05.04.2017 - 10649/03

    FETAOVSKI AGAINST

  • EGMR, 17.11.2015 - 4238/03

    MIHAI MOLDOVEANU AGAINST ROMANIA

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